Gemäß § 6 der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) haben Gesundheitseinrichtungen sicherzustellen, "dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist." (vgl. § 6 MPBetreibV - Einzelnorm - Gesetze im Internet)
Unsere Beauftragte für Medizinproduktesicherheit, Frau Edda Stephan, steht Ihnen für die Umsetzung folgender Aufgaben zur Verfügung:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.