Was heißt eigentlich Kurzzeitpflege? Und was ist Verhinderungspflege?
Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind Angebote Ihrer Pflegekasse. Für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege und zusätzlich bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege. Sie können ein paar Tage, Wochen oder alle Tage am Stück bei uns verbringen – So, wie Sie es brauchen.
In dieser Zeit können Sie im Seniorenzentrum Salus „auf Zeit“ wohnen. Dafür stehen Ihnen Einzel- und Doppelzimmer mit eigenem Bad und Blick ins Grüne zur Verfügung.
Übrigens: Die Kosten werden zu einem großen Teil von Ihrer Pflegekasse gedeckt. Sie kommen lediglich für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten auf. Im Falle einer Krankenhausnachbehandlung nach § 39c SGB V überstützt Sie Ihre Krankenkasse ebenfalls, auch wenn Sie keinen Pflegegrad haben.
Bestens Versorgt – Rund um die Uhr
Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie da und unterstützen Sie dabei, so selbstständig wie möglich zu bleiben. Sie erhalten ganz nach Ihrem Bedarf Hilfe bei Ihrer Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim Bewegen oder beim Gang zur Toilette.
Sie sollen sich bei uns wohl fühlen - Deshalb versuchen wir den Tag mit Ihnen gemeinsam nach Ihren Wünschen zu gestalten. Zu unseren abwechslungsreichen Angeboten gehören z.B.:
- altersgerechte Gymnastik, Bewegungs- und Gedächtnistraining
- Gemeinsame Veranstaltungen im Rahmen von „jung trifft alt“
- gemeinsames Kochen, Basteln und Singen
- Spaziergänge, Zeitungsschau und Gesellschaftsspiele
- Stammtisch, Damenkränzchen und Themenabende
- verschiedene Feste und Veranstaltungen wie z.B. Sommerfest, Oktoberfest oder Weihnachtsmarkt
Zusätzlich können Sie die regulären Angebote unseres Hauses, wie Frisör, Fußpflege oder den mobilen Einkaufswagen nutzen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Heimleiterin Frau Sarah Müller und Pflegedienstleiterin Frau Edda Stephan gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine E-Mail.